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Über uns Datenkuratierung im FDZ Bildung
Ihre Ansprechpartnerin
Stefanie Psczolla
 
+49 (0) 69 24708 - 324
fdz-bildung@dipf.de
 

 

Datenkuratierung durch das FDZ Bildung - Was passiert mit den Daten?

Eingehende Daten werden beim FDZ Bildung durch ausgebildete wissenschaftliche Dokumentarinnen und Dokumentare sowie wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit Fach- und Methodenkenntnissen bearbeitet.  
 
Der Datenübergabe an uns und anschließenden Aufbereitung der Daten liegt eine individuelle   Datengebervereinbarung (PDF) zugrunde, die wir mit allen Datengebern abschließen.
 

I. Eingangsprüfung

Nach Eingang der Forschungsdaten und der dazugehörigen Materialien erfolgt eine Eingangsprüfung. Hierbei werden die Dateien auf formale Korrektheit geprüft, d. h. es wird überprüft,

  • ob die übermittelten Dateien den im Vertrag spezifizierten entsprechen,
  • ob die Dateien zu öffnen und lesbar sind, und
  • ob die zuvor angegebenen Metadaten mit den übermittelten Dateien übereinstimmen.

Der Dateieingang wird in einer Datenbank protokolliert. Die Eingangsprüfung erfolgt anhand von Checklisten, die im Verbund Forschungsdaten Bildung   mit den kooperierenden Datenzentren abgestimmt wurden.


II. Sichere Aufbewahrung

Anschließend werden die durch die Forschungsprojekte übermittelten Originaldateien kopiert und verschlüsselt. Die Aufbewahrung erfolgt an zwei (lokal) getrennten Orten, automatische Back-ups werden durchgeführt.

Als nächstes werden die Kopien für die Sicherung aufbereitet. Hierzu werden

  • eindeutige Kennungen vergeben,
  • Dateien umbenannt,
  • gegebenenfalls Formate migriert (z. B. Word-Dateien in PDF umgewandelt).

Die Bearbeitung der Kopien erfolgt auf zugriffsgeschützten Servern durch zugriffsberechtigte Mitarbeiter/innen.


III. Inhaltliche Erschließung, Aufbereitung und Dokumentation

Vor der Weitergabe der Forschungsdaten zur Sekundärnutzung wird der Datenbestand geprüft:

  • Sind die Daten vollständig und verständlich? Die Daten werden mit weiteren Metadaten (formal, administrativ, technisch, inhaltlich) angereichert und referenziert, um die Nachnutzbarkeit zu verbessern. Der Datenbestand wird in den  Datenbestandskatalog aufgenommen.
  • Sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt? Gegebenenfalls werden weitere Anonymisierungsmaßnahmen durchgeführt oder besondere Schutzmaßnahmen getroffen. 

Anschließend werden datentypspezifische Verfahren der Aufbereitung angewendet:

  • Qualitative Daten: Erschlossen wird entweder auf Ebene der einzelnen Aufzeichnungseinheit (z. B. des Unterrichtsvideos) oder auf Ebene der Datenkollektion insgesamt.
  • Erhebungsinstrumente (Fragebögen, Test): Datenbereinigung und Erfassung der Items, Skalen und Konstrukte und inhaltliche Zuordnung zum Kategorienschema.

IV. Registrierung

Um die Auffindbarkeit und Zitierfähigkeit der Forschungsdaten zu gewährleisten, werden diese vor ihrer Veröffentlichung im Datenzentrum über die Agentur da|ra   registriert. Bei der Registrierung erhalten die Daten einen Digital Objekt Identifier (DOI)  , über den die dauerhaft Erreichbarkeit sichergestellt wird.


V. Veröffentlichung

Ist die Bearbeitung abgeschlossen werden die Datensätze freigeschaltet. Damit sind sie über das Webportal des FDZ-Bildung und ihren DOI auffindbar.

Es kann ein Antrag auf Nutzung dieser Datenbestände gestellt werden.

Ihre Ansprechpartnerin
Stefanie Psczolla
 
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fdz-bildung@dipf.de
 

 



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