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Über uns KI-Policy

Policy zur Nutzung von Forschungsdaten des FDZ Bildung mit Hilfe von KI-Systemen

Stand: 01.09.2026

1 Einleitung

Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt im Forschungsprozess zunehmend an Bedeutung. Eingesetzt werden beispielsweise Large Language Models (LLMs; wie ChatGPT, Google Gemini oder LLaMA), Computer-Vision Modelle oder Modelle zur Audio-Verarbeitung. Im Folgenden werden diese Modelle zusammengefasst unter dem Begriff „KI-Systeme“.

KI-Systeme können unter bestimmten Bedingungen genutzt werden, um Daten, die durch das FDZ Bildung bereitgestellt werden, zu analysieren, zu verarbeiten oder zu verwalten.

Das FDZ Bildung befürwortet einen reflektierten Einsatz von KI-Systemen in der Bildungsforschung. Wenn durch das FDZ Bildung bereitgestellte Daten verarbeitet werden, muss dabei sichergestellt sein, dass KI-Systeme im Einklang mit Datenschutz- und Urheberrecht, ethischen Richtlinien und den vertraglichen Bedingungen der Datenbereitstellung eingesetzt werden.

Diese KI-Policy beschreibt daher, unter welchen Bedingungen der Einsatz von KI-Systemen bei der Nutzung von Daten des FDZ Bildung zulässig ist. Damit konkretisiert es die Nutzungsbedingungen des FDZ Bildung mit Blick auf KI-Systeme.

2 Definition „KI-System“

Diese Policy legt die Definition des Begriffs „KI-Systeme“ nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO zugrunde. Demnach ist ein KI-System „ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können“. Diese Definition schließt die oben beschriebenen LLMs, Computer Vision Modelle oder Modelle zur Audio-Verarbeitung wie auch Neuronale Netze, viele Systeme aus dem Bereich Machine Learning oder Systeme des Natural Language Processing mit ein.

3 Bedingungen für den Einsatz von KI-Systemen bei Nutzung von Daten des FDZ Bildung

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, unter welchen Bedingungen KI-Systeme bei der Nutzung von Daten des FDZ Bildung eingesetzt werden dürfen. Entsprechend den Nutzungsbedingungen des FDZ Bildung bestehen zwei zentrale Anforderungen:

  1. der Zweck der KI-Nutzung ist Forschung (damit ist die Nutzung mit dem Zweck der Entwicklung eines Produkts - im Sinne eines anwendbaren KI-Systems - ausgeschlossen; vgl. auch Ausschluss kommerzieller Forschung entsprechend der Nutzungsbedingungen)  und 
  2. Dritte (Personen oder Organisationen) dürfen weder unbefugt auf die Daten zugreifen noch dürfen Daten an sie weitergegeben werden. Die im Folgenden beschriebenen zwei Nutzungsszenarien ergeben sich aus diesen Anforderungen und konkretisieren sie.

Eine ausführliche Erklärung der Szenarien und der Bedingungen findet sich in Abschnitt 4 der Policy.

  Szenario 1 Szenario 2
Verwendetes KI-System Cloudbasiertes KI-System

KI-System in eigener Kontrolle, d.h. eine dieser Bedingungen erfüllt:

  • Isoliertes System oder
  • Betrieben von der eigenen Institution oder
  • Betrieben von wissenschaftlichem Anbieter; Datenverarbeitung gemäß DSGVO per Auftragsdatenverarbeitung

Bedingungen, unter denen Nutzung erlaubt ist

(siehe Abschnitt 4)

  • Zweck der Nutzung ist Forschung
  • Datenspeicherung nur temporär
  • Keine Weiterverwendung der Daten durch die Anbieter der KI-Systeme
  • Darstellung des KI-Einsatzes im Nutzungsvertrag der mit dem FDZ Bildung abgeschlossen wird
  • Zweck der Nutzung ist Forschung
  • System und Verbindung gesichert gegen Zugriff Dritter
  • Verarbeitung im europäischen Wirtschaftsraum
  • Speicherung nur im vertraglich festgehaltenen Nutzungszeitraum
  • Nutzung trainierter KI-Systeme über den Nutzungsvertrag hinaus und durch Dritte nur mit Einschränkungen
Art des Datenzugriffs
  • Frei zugänglich
  • Registrierung und Login
  • Frei zugänglich
  • Registrierung und Login
  • Auf Antrag
Zulässige Datenarten
  • anonymisierte Transkripte & Beobachtungsprotokolle
  • Forschungssynthesen
  • Forschungsinstrumente (Skalen)
  • Kontextmaterialien (z. B. Leitfäden, Methodenberichte)
  • anonymisierte Transkripte & Beobachtungsprotokolle
  • Forschungssynthesen
  • Forschungsinstrumente (Skalen, Tests)
  • Kontextmaterialien (z. B. Leitfäden, Methodenberichte)
  • Logdaten
  • Daten mit Personenbezug oder sensiblen Inhalten (Video, Audio, Text)

4 Erläuterungen zu den zulässigen Nutzungsszenarien

4.1 Nutzungsszenario 1

KI-Systeme, die durch – häufig international agierende – Unternehmen bereitgestellt werden, wie ChatGPT, Claude oder Gemini, sind typischerweise cloudbasierte Modelle. Bei diesen KI-Systemen ist den Nutzenden oft unbekannt, wie und wo die eingegebenen Daten weiterverarbeitet und gespeichert werden. Außerdem werden die Eingaben teilweise für eigene Zwecke der Systemanbieter genutzt werden (z. B. zur Optimierung der Modelle). Aufgrund dieser Eigenschaften kann der Einsatz von KI-Systemen zu Verletzungen des Datenschutz- oder Urheberrechts führen, etwa durch De-Anonymisierung oder die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Daten.

Solche KI-Systeme dürfen nur unter bestimmten Bedingungen zur Analyse von Daten des FDZ Bildung genutzt werden. Diese Bedingungen zielen darauf, eine Verletzung von Datenschutz- und Urheberrechten auszuschließen. Die Einhaltung der Bedingungen muss entweder durch die KI-Systeme selbst gegeben sein oder über entsprechende Maßnahmen und technische Einstellungen hergestellt werden.

Die Bedingungen sind:

Unter diesen Bedingungen dürfen KI-Systeme ausschließlich zur Analyse von Daten und Materialien des FDZ Bildung verwendet werden, die frei zugänglich oder nach Registrierung zugänglich sind. Diese haben in der Regel keinen Personenbezug (z.B. da sie anonymisiert sind).

Können die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden (z.B. wenn das KI-System entsprechende Einstellungen nicht ermöglicht), so ist die Verwendung dieser KI-Systeme zur Analyse von Daten des FDZ Bildung nicht zulässig.

4.2 Nutzungsszenario 2

KI-Systeme, die für dieses Szenario geeignet sind, zeichnen sich dadurch aus, dass Nutzende die Kontrolle über Datenhaltung, -verarbeitung, Sicherheit und Updates haben. Meist sind dies KI-Systeme, die beispielsweise von der eigenen Institution auf eigenen Servern angeboten, auf einem PC lokal betrieben oder von wissenschaftlichen Dienstleistern (z.B. die Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen, GWDG) in Deutschland bereitgestellt werden.

Die Bedingungen sind:

  • Kontrolle über KI-System: Eine dieser Bedingungen ist gegeben
    • Das KI-System wird lokal und ohne Verbindung zum Internet betrieben
    • Das KI-System wird direkt von einer der Institutionen der Datennutzenden angeboten.
    • Das KI-System wird von einer öffentlichen oder öffentlich getragenen wissenschaftlichen Einrichtung, einer Hochschule, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einem wissenschaftlichen Rechenzentrum betrieben. Die Datenverarbeitung muss durch einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geregelt sein. In diesem Rahmen erfolgt die Datenverarbeitung vollständig entsprechend der DSGVO.
  • Darstellung im Nutzungsvertrag: Die Nutzung eines KI-Systems muss im Nutzungsvertrag festgehalten sein, der mit dem FDZ Bildung abgeschlossen wird. Im Vertrag muss beschrieben werden, welche(s) KI-System(e) genutzt werden und wie die hier genannten Bedingungen erfüllt werden. Sofern ein Training der KI-Systeme stattfinden soll, muss ausgeführt werden, wie das Training erfolgt, welche Daten zum Training genutzt werden, wie das so trainierte Modell genutzt wird und welcher Personenkreis auf das trainierte Modell Zugriff haben wird. Für Daten, die nach Registrierung und Antragstellung zugänglich sind, müssen diese Informationen bei der Antragsstellung genannt werden.
  • Zweck der Nutzung ist Forschung: Ziel der KI-Nutzung ist Forschung im Sinne der Beantwortung von Forschungsfragen. Nicht gestattet ist die KI-Nutzung mit dem Zweck, ein Produkt zu entwickeln, das durch Dritte (nicht am Forschungsprojekt beteiligte Personen) genutzt werden soll.
  • System und Verbindung gesichert gegen Zugriff Dritter: Die digitale Umgebung, in der das KI-System betrieben wird, sowie die Verbindung zum KI-System müssen gegen den Zugriff Dritter (nicht am Forschungsprojekt beteiligte Personen) gesichert sein.
  • Verarbeitung im europäischen Wirtschaftsraum: Die Verarbeitung der Daten darf ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland erfolgen, für das die Europäische Kommission einen gültigen Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO erlassen hat.
  • Speicherung nur im Nutzungszeitraum: Die Daten stehen dem KI-System nur während des Zeitraums zur Verfügung, der im Datennutzungsvertrag festgehaltenen wird, und nicht darüber hinaus.
  • Nutzung trainierter KI-Systeme über den Nutzungsvertrag hinaus und durch Dritte nur mit Einschränkungen [1]: Sofern im Rahmen der Datennutzung trainierte KI-Systeme entwickelt werden, so ist die Weiternutzung des trainierten Modells über den eigentlich beantragten Forschungszweck und -kontext hinaus nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dies betrifft die Nutzung durch die am Projekt beteiligten Personen sowie die Nutzung durch Dritte. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:
    • Daten sind zugelassen: Für die Daten liegt dem FDZ Bildung die Erlaubnis der Datengebenden vor, die Daten zur Entwicklung von KI-Systemen zu verwenden. Das FDZ Bildung holt diese Genehmigung auf Anfrage ein.
    • Keine Wiedergabe der Daten: Es ist garantiert, dass die im Rahmen des Trainings verwendeten Daten nicht mehr in identifizierbarer, rekonstruierbarer oder gezielt abrufbarer Form im KI-System enthalten sind. Beispielsweise wäre dies der Fall, wenn ausschließlich Modellparameter für eine spezifische Nutzung angepasst wurden.
    • Keine kommerzielle Nutzung: Das trainierte KI-System darf nicht kommerziell genutzt werden.

[1] Sollten Rückfragen zum Training von KI-Systemen bestehen, kontaktieren Sie uns gerne: fdz-bildung@dipf.de



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