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Hilfe & FAQ

Frequently Asked Questions

Datenschutz und Anonymisierung

Sollen die Daten vor der Übermittlung anonymisiert werden?

Dokumentation

Wie ist mit der Dokumentation von Forschungsinstrumenten umzugehen, die dem Urheberrecht unterliegen bzw. unter Copyright stehen?

Kosten

Welche Kosten entstehen für die Sicherung und Bereitstellung der Forschungsdaten? Wer trägt diese?

Rechte des Datengebers

Besitze ich das Urheberrecht an den von mir produzierten Forschungsdaten? Welche Möglichkeiten der Lizenzierung von Forschungsdaten bestehen?

Wie können die im Projekt entwickelte Instrumente (Tests) urheberrechtlich geschützt bzw. lizensiert werden? Wie kann deren Nachnutzung geregelt werden?

Was ist, wenn ich nach Übermittlung nochmal auf meine Daten zugreifen und ggf. ändern möchte?

Übermittlung der Daten

Welche "Daten" sollen übermittelt werden?

Wie müssen die Daten aussehen? Welche Vorarbeiten sind zu tätigen?

Nutzung von Unterrichtsvideos

Ich möchte Unterrichtsvideos nutzen. Was muss ich beachten?

Zitierbarkeit

Ich möchte eine DOI für meine Forschungsdaten erhalten. Was muss ich tun?

Was ist eine DOI?

Sollen die Daten vor der Übermittlung anonymisiert werden?

Bitte entfernen Sie vor der Übermittlung mindestens jegliche direkt personenbezogenen Merkmale, d.h. Namen und Adressen von Personen und Organisationen. Weitergehende Anonymisierungsmaßnahmen sind aus unserer Sicht in der Regel zunächst nicht erforderlich. Hierüber kann nach Prüfung des bei uns eingegangenen Materials entschieden werden. Hinweise zur Anonymisierung qualitativen Materials im Partnerportal www.forschungsdaten-bildung.de.


Wie ist mit der Dokumentation von Forschungsinstrumenten umzugehen, die dem Urheberrecht unterliegen bzw. unter Copyright stehen?

Es kann zwischen unlizenzierten Instrumenten, Instrumenten mit offenen Lizenzen und kommerziellen Instrumenten (letztere unterliegen einem Copyright) unterschieden werden.

Grundsätzlich können Instrumente, die nicht lizensiert sind oder unter offenen Lizenzen (z. B. CC-Lizenzen) stehen und bereits öffentlich publiziert wurden, in Dokumentationsmaterialien im Wortlaut wiedergegeben werden. Dabei ist auf die korrekte Zitation der Herkunft des Instruments zu achten. Bei offen lizensierten Instrumenten ist zusätzlich darauf zu achten, ob über die Zitation hinaus gehende Bedingungen an die Nutzung der Instrumente geknüpft sind (z.B. Nutzung ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken, Informierung der Autoren bei Nutzung des Instruments).

Erhebungsinstrumente, die bei einem Verlag käuflich erworben wurden und unter Copyright stehen, dürfen meist nicht im Wortlaut veröffentlicht werden. Hier kann in der Dokumentation (z.B. im Fragebogen oder in der Skalendokumentation) die Variable mit dem Namen des Instruments bzw. Konstrukts sowie einer Itemnummer bezeichnet werden: z. B. „SELLMO – Annäherungs-Leistungsziele: Item1“, anstatt den Wortlaut des Items zu verwenden.

Weitere Informationen im Partnerportal www.forschungsdaten-bildung.de


Welche Kosten entstehen für die Sicherung und Bereitstellung der Forschungsdaten? Wer trägt diese?

Das FDZ Bildung nimmt zur Sicherung und Bereitstellung von Forschungsdaten keine Gebühren. Für Maßnahmen der Dokumentation und der Anonymisierung der Forschungsdaten entstehen Aufwände (Zeit, Personal) für Dokumentation, Aufbereitung und/oder Anonymisierung der Daten, die in der Regel durch die Forschungsprojekte selbst zu erbringen sind. Hierfür können mittlerweile sowohl beim BMBF als auch bei der DFG Mittel beantragt werden. Weiterführende Informationen im Partnerportal www.forschungsdaten-bildung.de


Besitze ich das Urheberrecht an den von mir produzierten Forschungsdaten? Welche Möglichkeiten der Lizenzierung von Forschungsdaten bestehen?

Ob es sich bei Forschungsdaten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, ist nicht einfach und nicht allgemeingültig zu beantworten. Unabhängig hiervon kann gleichwohl im Rahmen der Archivierung von Forschungsdaten bei einem Forschungsdatenzentrum eine angemessene Würdigung der Leistung des Datenproduzenten organisatorisch und vertraglich sichergestellt werden.

Der Verbund Forschungsdaten Bildung vergibt sog. Digital Object Identifier (DOI, ggf. LINK zur bereits existierenden entsprechenden FAQ) für Studien, deren Daten zur Nachnutzung angeboten werden. So ist der Datensatz eineindeutig auffindbar und zitierbar. Die Datennutzer werden außerdem im Rahmen von Nutzungsvereinbarungen und Benutzungsordnungen dazu verpflichtet, die nachgenutzten Daten in angemessener Weise im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis zu zitieren, um die Leistung des Datengebers entsprechend zu würdigen.

Sollten Sie sich für die Übergabe Ihrer Daten an den Verbund Forschungsdaten Bildung entscheiden, behalten Sie weiterhin Ihre Rechte an den Daten bzw. Ihre Kontrolle über diese. Sie räumen dem Verbund vertraglich lediglich speziell ausgestaltete Nutzungsrechte ein (z. B. Rechte zur Speicherung oder Formatmigration der übermittelten Forschungsdaten).

Für den Fall, dass Sie Ihre Daten nicht an den Verbund Forschungsdaten Bildung übergeben, aber dennoch sicherstellen wollen, dass Sie als Datenproduzent im Falle einer Nachnutzung entsprechend gewürdigt werden, empfiehlt es sich, die eigenen Daten mit standardisierten und möglichst offenen Lizenzen zu versehen (wie bspw. die Creative Commons Lizenzen). Solche Lizenzen ermöglichen Ihnen klarzustellen, was mit Ihren Daten geschehen darf und was nicht. So können Sie etwa durch die Nutzung einer CC-BY-Lizenz (Creative Commons Namensnennung) von Nutzern Ihrer Daten verlangen, dass diese Ihre Daten zitieren.


Wie können die im Projekt entwickelte Instrumente (Tests) urheberrechtlich geschützt bzw. lizensiert werden? Wie kann deren Nachnutzung geregelt werden?

Die Bedingungen der Nachnutzung der von Ihnen entwickelten Instrumente (Tests) kann über die Vergabe einer entsprechenden Lizenz kenntlich gemacht werden.

Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen empfiehlt in ihrem Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft die Nutzung von CC-BY-Lizenzen, d. h., die Instrumente dürfen nachgenutzt werden, allerdings sind die Autoren stets zu zitieren.

Bitte berücksichtigen Sie: Sind externe Materialien (wie bspw. Erläuterungen von Aufgaben via Bildern oder Landkarten) Bestandteil des von Ihnen entwickelten Instruments, sind die dortigen Urheberrechte zu berücksichtigen. Empfohlen wird daher, frei verwendbare Materialien oder solche Materialien zu verwenden, zu deren Nutzung das Einverständnis des Urhebers vorliegt.

 Es besteht die Möglichkeit, Instrumente in der Instrumentendatenbank des FDZ Bildung zu veröffentlichen.

Weitere Informationen im Partnerportal www.forschungsdaten-bildung.de


Was ist, wenn ich nach Übermittlung nochmal auf meine Daten zugreifen und diese ggf. ändern möchte?

Sie können jederzeit weiterhin auf die übermittelten Daten zugreifen. Bitte wenden Sie sich an forschungsdaten-bildung@dipf.de.


Welche „Daten“ sollen übermittelt werden?

Ein Ziel der Archivierung von Forschungsdaten besteht darin, die Nachvollziehbarkeit des Forschungshandelns und die Interpretierbarkeit der Forschungsdaten zu gewährleisten. Daher sollte das gesamte Datenmaterial zur Sicherung übermittelt werden. So sollten beispielsweise nicht nur die Transkriptionen, sondern auch das Rohmaterial, d.h. die Audio- und/oder Videodateien übermittelt werden.

Zusätzlich sind sämtliche Materialien zur verwendeten Methodik und zur Erhebung selbst (Erhebungsinstrumente, Feldverlauf u.a.) zu übermitteln, da diese zur Nachvollziehbarkeit und Interpretierbarkeit der Forschungsdaten erforderlich sind.

Eine Übersicht über Datenarten und Materialien sowie die Schritte bis zur Datenpublikation finden Sie im Partnerportal www.forschungdaten-bildung.de.

Sind Sie der Ansicht, dass bestimmte Daten nicht aufzubewahren sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Haben Sie andere als quantitative oder qualitative Daten der empirischen Sozialforschung erfasst, wie z.B. neuropsychologische Messdaten (EEG, MRT), Verhaltensdaten (Reaktionszeitmessungen), Genetik-Daten oder sonstiges setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Wie müssen die Daten aussehen? Welche Vorarbeiten sind zu tätigen?

Forschungsdaten können nur gesichert werden, wenn diese hinreichend dokumentiert sind. Im Allgemeinen gilt, dass Forschungsdaten hinreichend dokumentiert sind, wenn sie für nicht an der Erhebung beteiligte Dritte interpretierbar und verstehbar sind.Weiter erforderlich sind bestimmte Maßnahmen der Anonymisierung. Wie umfangreich Daten anonymisiert werden müssen und wie aufwendig dies ist, ist sehr unterschiedlich (je Datentyp und Inhalten).

Hinweise zur Aufbereitung quantitativer Daten bei www.forschungsdaten-bildung.de

Hinweise zur Anonymisierung qualitativer Daten bei www.forschungsdaten-bildung.de


 Ich möchte Unterrichtsvideos nutzen. Was muss ich beachten?

Die Unterrichtsvideos des FDZ Bildung am DIPF sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur zugangsbeschränkt und unter bestimmten Bedingungen nachnutzbar:

Zugangsberechtigt sind promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Forschungseinrichtung arbeiten sowie Personen, deren Forschungsarbeit von einem/r wissenschaftlich qualifizierten Mitarbeiter/-in betreut wird, der/die den Antrag zur Nutzung der Videodaten ebenfalls anerkennt und unterschreibt. Die Unterrichtsvideos dürfen ausschließlich für Forschungszwecke genutzt werden. Hierunter fallen auch Qualifikationsarbeiten (z. B. Dissertation, Master-/Bachelorarbeit) und die Nutzung der Videos in (universitären) Forschungswerkstätten. Die Unterrichtsvideos dürfen nicht zu Lehr- und Ausbildungszwecken sowie zu Zwecken der Fort- und Weiterbildung genutzt werden.

Weitere Informationen zur Nutzung der Unterrichtsvideos finden Sie hier: https://www.fdz-bildung.de/Nutzung-Unterrichtsvideos.


 Ich möchte eine DOI für meine Forschungsdaten erhalten. Was muss ich tun?

Für Forschungsdaten, die an das FDZ Bildung übergeben werden, wird in der Regel eine DOI vergeben. Wir unterstützen Sie dabei gerne, bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.


Was ist eine DOI?

Bei einer DOI – einem digital object identifier – handelt es sich um einen sog. persistenten, eindeutigen Identifikator.

Der Identifikator dient als Link zu einer Website, auf der die Forschungsdaten über Metadaten beschrieben sind.Die DOI-Vergabe ermöglicht die eindeutige Zuordnung und dauerhafte Wiederauffindbarkeit von Forschungsdaten.

DOIs werden von speziell dazu berechtigten Organisationen vergeben, wie bspw. die da|ra, die Registrierungsagentur für Sozial- und Wirtschaftsdaten betrieben von den Leibniz-Instituten ZBW und GESIS.

Mehr Informationen: www.da-ra.de und www.datacite.org.



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