Geschützte Inhalte des FDZ Bildung: Wie erhalte ich Zugang?
Die Inhalte des Forschungsdatenzentrums Bildung sind grundsätzlich nach Registrierung und Anmeldung frei zugänglich. Davon ausgenommen sind Materialien, die personenbezogene Daten umfassen und aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte zugangsbeschränkt sind. Ein Zugriff auf entsprechende Inhalte kann ausschließlich für qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem nachgewiesenen Forschungsinteresse auf Antrag erteilt werden. Als qualifiziert gelten Personen mit einer abgeschlossenen Promotion, die an einer Forschungseinrichtung arbeiten bzw. Personen, die in entsprechende Forschungsvorhaben eingebunden sind. Details sind in den Nutzungsbedingungen des FDZ Bildung geregelt.
Das Verfahren der Antragstellung umfasst zwei Schritte:
I. Allgemeine Registrierung als Nutzer/-in
Falls Sie noch nicht als Nutzer/-in beim FDZ Bildung registriert sind, ist es zunächst notwendig, dass Sie sich über das Onlineformular als neue Nutzerin bzw. neuer Nutzer registrieren.
Über das Onlineformular beim FDZ Bildung registrieren
II. Beantragung eines Zugangs zu geschützten Inhalten des FDZ Bildung
Sobald Sie sich als Nutzer/-in registriert haben, erhalten Sie via E-Mail Ihre persönlichen Login-Daten, mit denen Sie sich anschließend als registrierte/r Nutzer/in anmelden können. Danach haben Sie die Möglichkeit, über Ihr Nutzerkonto einen Antrag auf Zugang zu geschützten Inhalten des FDZ Bildung zu stellen - über den Menüpunkt "Neuen Antrag stellen".
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, über das Sie den entsprechenden Datenbestand auswählen und Angaben zu Ihrer institutionellen Anbindung sowie Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation bzw. Betreuung machen können. Außerdem ist es notwendig, Ihr Forschungsvorhaben zu skizzieren. Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, prüfen wir diesen und informieren Sie per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung. Sollte Ihrem Antrag entsprochen werden können, erhalten Sie mit der E-Mail die entsprechenden Informationen zu den weiteren Schritten des Verfahrens.
Um einer missbräuchlichen Antragstellung und Nutzung vorzubeugen, führen wir bei jeder erstmaligen Antragstellung eine Identifikation des/der Antragstellers/in per POSTIDENT-Verfahren durch. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Verlauf der Antragstellung.
Teil des Antrags ist eine zusätzliche Nutzungserklärung, der Sie mit der Antragstellung zustimmen:
Ergänzende Nutzungsbedingungen (Teil des Antrags)
- Ich erkläre hiermit, dass ich eine abgeschlossene Promotion aufweise oder aber meine Forschungsarbeit von einem/r wissenschaftlich qualifizierten Mitarbeiter/-in einer etablierten Forschungsinstitution betreut wird, der/die diese Vereinbarung ebenfalls anerkennt und unterschreibt.
- Im Fall eines Wechsels meines Betreuers/meiner Betreuerin verpflichte ich mich, dies über mein Nutzerkonto beim FDZ Bildung unter "Meine Daten ändern" umgehend zu melden und übersende einen mit der Unterschrift des aktuellen Betreuers/der aktuellen Betreuerin versehenen neuen Nutzungsantrag.
- Ich verpflichte mich, die Daten und Instrumente ausschließlich für die im Antrag angegebenen Forschungszwecke zu verwenden. Ich werde keine Veröffentlichung der Filme/Videos oder weiterer Materialien, in denen personenbezogene Daten vorkommen, weder ganz noch in Ausschnitten vornehmen.
- Auch zu Lehr- und Ausbildungszwecken sowie zu Zwecken der Fort- und Weiterbildung werde ich keine personenbezogenen Daten vorführen oder nutzen. Eine davon abweichende Regelung ist nur denkbar, wenn das videobasierte Training selbst Hauptgegenstand des Forschungsvorhabens ist. Ein entsprechendes Vorhaben lege ich im Rahmen der Antragstellung dar.
- Die Zugriffsberechtigung auf die beantragten Forschungsdaten wird auf die Laufzeit des Forschungsprojekts, für das die Daten genutzt werden sollen, beschränkt und beträgt maximal drei Jahre (beginnend mit dem Datum der Genehmigung des Antrages). Eine Verlängerung der Nutzung ist auf Antrag möglich.
Der Online-Zugriff auf die Daten ist nur aus Ländern mit angemessenem Datenschutzniveau gestattet. Bei einem Wechsel in ein Land, das dieses Datenschutzniveau nicht bietet, sind die heruntergeladenen Daten unwiederbringlich zu löschen. Eine aktuelle Liste der Länder, die ein angemessenes Schutzniveau bieten, findet sich auf der Seite der Europäischen Kommission: