Leitlinien des Forschungsdatenzentrums Bildung
"Qualitätsgesicherte Forschungsdaten bilden einen Grundpfeiler wissenschaftlicher Erkenntnis und können unabhängig von ihrem ursprünglichen Erhebungszweck vielfach Grundlage weiterer Forschung sein." [1]
Das Angebot des Forschungsdatenzentrums (FDZ) Bildung fokussiert entsprechend einem aktuell festzustellenden Desiderat in der vorhandenen Forschungsdateninfrastruktur insbesondere den Bereich der qualitativen Daten, d.h. der audiovisuellen und auditiven Daten und deren numerisch-textuelle Auswertungs- und Dokumentationsmaterialien. Ein zweiter Schwerpunkt des FDZ Bildung liegt in der Aufbereitung und Verfügbarmachung von Erhebungsinstrumenten quantitativer Befragungen der Schulqualitätsforschung auf der Ebene der Fragebogen, Skalen und Items sowie von deren statistischen Kennwerten.
Als zentrale Anlaufstelle für die empirische Bildungsforschung hinsichtlich der Archivierung und Bereitstellung von audiovisuellen und auditiven Forschungsdaten (AV-Daten), Erhebungsinstrumenten (Fragebogen und Tests) sowie einer umfassenden Skalendokumentation orientiert sich das FDZ Bildung an folgenden Leitlinien.
Zugänglichkeit und Sichtbarkeit
- Ziel des FDZ Bildung ist es, den Zugang zu Forschungsdaten und die Möglichkeit der Sekundärnutzung für qualifizierte Wissenschaftler/innen nutzerfreundlich zu gestalten, gleichzeitig aber die Rechte von Studienteilnehmenden (Datenschutz) und Datengebern (Urheberschutz) bei seinen Angeboten zu gewährleisten.
- Grundsätzlich ermöglicht das FDZ Bildung über sein Onlineangebot freien Zugang zu seinen Inhalten. Davon ausgenommen sind Inhalte, die einem besonderen Schutzgebot bzw. -bedürfnis unterliegen (z.B. personenbezogene Daten und Aufgabenlösungen aus Tests). Die Zugänglichkeit und die Verfahren zur Nutzung der Bestände unterliegen transparenten und standardisierten Regelungen. Dies beinhaltet auch, dass kein Antrag auf Zugang zu geschützten Inhalten aus inhaltlichen Gründen bevorzugt bearbeitet oder zurückgewiesen wird. Das teilautomatisierte Antragsprocedere ist nutzerfreundlich und kostenfrei gestaltet.
- Durch die benutzerfreundliche Präsentation und Bereitstellung des Forschungsdatenmaterials sowie aktive Bekanntmachungen des Angebotes und der Zugangswege in der Wissenschafts- und Fachgemeinschaft, fördert das FDZ Bildung eine erhöhte Sichtbarkeit, Transparenz im Forschungshandeln und Nachnutzung der verfügbaren Daten.
Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit
- Das FDZ Bildung sieht in einer umfassenden Kontextualisierung eine Grundvoraussetzung, um Forschungsdaten nachvollziehbar und somit nachnutzbar zu machen. Dementsprechend werden die Daten kuratiert: Durch zusätzlich bereitgestellte Informationen und die Anreicherung mit Metadaten können die Daten auch von Personen eingeordnet und genutzt werden, die nicht direkt an der Datenerhebung beteiligt waren.
- Bei verteilt archivierten Beständen realisiert das FDZ Bildung über gezielte Kooperationen mit anderen Einrichtungen der Forschungsdateninfrastruktur den Ansatz, Studien in ihrer Gesamtheit darzustellen und dem Nutzer einen zentralen Zugriff anzubieten.
Langzeitverfügbarkeit und Persistenz
- Durch die langfristige Sicherung von Studieninformationen und Datensätzen gewährleistet das FDZ Bildung eine nachhaltige Verfügbarkeit der entsprechenden Daten. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt das FDZ Bildung an zwei Stellen an: Zum einen beim physischen Erhalt der gespeicherten Forschungsdatenobjekte (z. B. durch eine räumlich getrennte, redundante Datenhaltung) und zum anderen beim Erhalt der Les- und Interpretierbarkeit der Daten (z. B. durch Formatmigration).
- Das FDZ Bildung verwendet Digital Object Identifier (DOI), um Forschungsdaten eindeutig zu identifizieren, zitierbar und dauerhaft verfügbar zu machen. Dazu nutzt das FDZ Bildung den DOI-Registrierungsservice der Agentur da|ra, die von GESIS und der ZBW (Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften) betrieben wird.
Qualitätssicherung und Bedarfsorientierung
- Das Forschungsdatenzentrum Bildung stellt ausgewählte qualitativ hochwertige Daten zur Verfügung, die im Vorfeld nach inhaltlichen, technischen und nutzungsrechtlichen Kriterien geprüft werden.
- Ziel des FDZ ist eine ständige Qualitätsverbesserung und Erweiterung der Datenprodukte und des Datenservices als Antwort auf sich ändernde Nutzerbedürfnisse und den technischen Wandel. Grundlage der Qualitätsverbesserung sind zum einen der Austausch mit den Vertreter/inne/n der Bildungsforschung, mit welchen die Gestaltung des Angebots und Entwicklungsvorhaben des FDZ regelmäßig rückgekoppelt werden, und zum anderen eigene anwendungsorientierte Forschungsaktivitäten.
- Das FDZ Bildung orientiert sich bei seinem Metadatenschema an den internationalen Standards DDI (Data Documentation Initiative) und Dublin Core. Daneben wird für den Bestand an wissenschaftlichen Videos das bis dato entwickelte Set an formalen, technischen, rechtlichen, inhaltlichen, strukturellen und administrativen Metadaten weiter spezifiziert.
- Das FDZ Bildung orientiert sich bei seiner Arbeit an den Kriterien des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) für die Forschungsdateninfrastruktur und wurde im Oktober 2012 vom RatSWD akkreditiert. Darüber hinaus beteiligt sich das FDZ Bildung in Arbeitsgemeinschaften aktiv an der konzeptionellen und qualitativen Weiterentwicklung der Dateninfrastrukturen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Rechtskonformität
- Das FDZ Bildung verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen und ethischen Umgang mit den Daten (darunter fallen einerseits die archivierten Forschungsdaten und andererseits Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Services erhoben werden) und gestaltet seine Praktiken entsprechend den deutschen Datenschutzgesetzen.
- Die Übergabe von Forschungsdaten an das FDZ ebenso wie die Nutzung von Forschungsdaten werden vertraglich geregelt. Materialien, die personenbezogene Daten enthalten, sind aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte zugangsbeschränkt oder anonymisiert.
- Neben der Regelung für die zu schützenden Forschungsdaten gilt ein weiteres Augenmerk auch dem Umgang mit den personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung der FDZ-Services erhoben und gespeichert werden. Für die im Rahmen der Zugriffsverwaltung für sensible Inhalte gespeicherten Daten gelten übliche Schutzmaßnahmen (z.B. Zugriffsbeschränkung auf einen notwendigen Mitarbeiterkreis, Anlage und Pflege eines Verfahrensverzeichnisses), die mit der Datenschutzbeauftragten des DIPF abgestimmt sind.
[1] Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. Abrufbar unter: http://www.allianzinitiative.de/de/handlungsfelder/forschungsdaten/grundsaetze.html (zuletzt geprüft am 01.08.2022).
Hinweis: Diese Leitlinien werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die letzte Überarbeitung fand am 08.01.2018 statt.